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Nießbrauch,Ablösung

Unsere Mandantin hat im Jahr 2022 von ihrem damals schwerkranken Lebensgefährten den teilweisen Nießbrauch an einem Haus zugewendet bekommen. Das Haus gehörte zu 3/8 (= 1 Wohnung) dem Lebensgefährten und zu 5/8 (=2 Wohnungen) dessen Schwester. Der Wert des Nießbrauchs für die 3/8 wurde mit jährlich 9.600 € angegeben. Unsere Mandantin nutzt die Wohnung (3/8) zu eigenen Wohnzwecken. Der Lebensgefährte ist in der Zwischenzeit verstorben. Die Kinder des verstorbenen Lebensgefährten möchten das Haus nunmehr zusammen mit der Schwester verkaufen. Aufgrund des bestehenden Nießbrauchs für unsere Mandantin ist ein Verkauf aber schwierig. Unsere Mandantin kann sich vorstellen, den Nießbrauch gegen eine Einmalzahlung der Kinder in Höhe von rund 100.000 € aufzulösen und auszuziehen. Wir stellen uns in diesem Zusammenhang 3 Fragen: 1.) Handelt es sich bei der Einmalzahlung um einkommensteuerpflichtiges Einkommen für unsere Mandantin ? 2.) Spielt es für die Beantwortung oben eine Frage auf welche Weise der Nießbrauch aufgelöst wird ? Rückgabe / Verkauf des Nießbrauchs etc. 3.) Ist die Einmalzahlung für die Auflösung geeignet, die Schenkung aus dem Jahr 2022 zu reduzieren weil die tatsächliche Nutzung kürzer war ? Bislang wurde die Steuer hierauf nicht festgesetzt. Dies könnte in der Schenkungssteuererklärung also noch mit berücksichtigt werden.
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