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§ 13b ErbStG,Betriebsaufspaltung und Verwaltungsvermögen,§ 13a ErbStG (Verschonung)

Wir betreuen eine Unternehmensgruppe seit 2020. Bereits im Jahr 2013 wurde von den Eltern eine Beteiligung von 50 % (je 25 % von Vater und Mutter) an einer Besitz-GmbH & Co. KG sowie 50 % (ebenfalls je 50 % Vater/Mutter) der Betriebs-GmbH an den Sohn übergeben. Im Jahr 2019 wurden die zweiten Hälften der beiden Unternehmen übergeben. Im Jahr 2013 wurde der Verschonungsabschlag beantragt. Frage: Ist für die Anteilsübertragung im Jahr 2019 die nochmalige Beantragung des Verschonungsabschlags möglich?
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