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Rente,Verzicht,Schenkung

Der A hat am 01.01.2019 die Anteile an einer GmbH sowie an einer GbR an seine Tochter B gegen die Zahlung einer monatlichen Leibrente von 1.200 € übertragen. Die Ehefrau C (5 Jahre jünger) erhält die mtl. Rente von 1.200 €, aufschiebend bedingt durch den Tod des A. Seit dem 01.07.2023 verzichtet der A auf die weitere Zahlung der vereinbarten Rente. Die Frage bezieht sich auf den Verzicht der Rente: Ich gehe davon aus, dass es sich bei dem Verzicht auf die Rente um eine Schenkung des A an die B handelt und dass der Kapitalwert der Rente am 01.07.23 die BMG für die Schenkung darstellt. Ist bei der Berechnung des Kapitalwerts die an C evtl. zu zahlende Rente zu berücksichtigen, oder handelt es sich hierbei um eine aufschiebende Bedingung und ist deshalb bei der Berechnung nicht zu berücksichtigen?
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