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Familienheim,Schenkung,Nachversteuerung

Der Mutter M gehören 100 % am eigengenutzten Haus. Dabei haben der Mutter schon seit vielen Jahren 50 % am Haus gehört. 50 % hat die Mutter vom verstorbenen Ehemann im Jahr 2020 erworben. Bei diesem Erwerb wurde vom Finanzamt der bewertungsrechtliche Wert des Wohnhauses auf 1,7 Mio. € festgestellt. Da die Wohnfläche der Villa in einer Metropole zu groß war, wurden 1,1 Mio. € als steuerfreies Familienheim anerkannt, somit 50 % auf den Erwerb der Mutter entfallend, 550 T€. Die restlichen 300 T€ (Anteil Erwerb Mutter vom Ehemann 850 T€ abzüglich Familienheim 550 T€) wurden als steuerpflichtiger Erwerb gesehen. Die Mutter möchte jetzt, wenn möglich, Teile des Familienheims auf die Kinder übertragen. Das Haus ist nicht nach WEG geteilt. Der Mutter gehören jetzt 100 %, davon 50 % schon immer und 50 % vom Ehemann geerbt mit einer teilweisen Anerkennung als Familienheim. Frage: Kann die Mutter das Haus (teilweise) auf die Kinder übertragen, ohne dass der Steuervorteil aus der Übertragung vom Ehemann auf die Mutter für das Familienheim wegfällt? Oder vom Haus immer eine komplette Scheibe übertragen, so dass, wenn die Mutter bspw. 60 % am Haus überträgt, für einen Teil von 60 % des steuerfreien Familienheims auch der Steuervorteil Familienheim wegfällt? Unseres Erachtens kann das Haus nur anteilig im Ganzen übertragen werden, so dass eine Beschränkung auf den bisher von der Mutter (vor Tod Ehemann) schon immer gehaltenen Anteil oder den vom Vater nicht als Familienwohnheim gehaltenen Anteil nicht möglich ist.
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