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Schenkung,Verzicht,nicht entstandener Zugewinn

Ein Mandant erhält schenkungsweise eine Immobilie mit Wert 300.000,-€. Da eine Wertsteigerung wahrscheinlich ist, würde die Wertsteigerung im Falle einer Scheidung in den Zugewinnausgleich einfließen. Nun sind sich die Ehegatten einig, dass die Wertsteigerung dies Objektes nicht in den Zugewinnausgleich einfließen soll. Fraglich ist ob der schriftliche Verzicht auf die Berücksichtigung der Wertsteigerung im Zugewinnausgleich des anderen Ehegatte dazu führt, dass eine Schenkung entsteht. Zum einem im Zeitpunkt des Verzichtes oder erst bei Beendigung der Zugewinngemeinschaft. Da die Zugewinnausgleichsforderung erst mit dem Tode des Ehepartners oder der Rechtskraft der Scheidung entsteht, kann ein zuvor erklärter Verzicht meiner Meinung nach keine Schenkung darstellen.
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