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Schenkung,Immobilie Niederlande,Besteuerung

Unsere Mandanten (Eheleute) mit Wohnsitz in Deutschland sind Eigentümer einer Ferienwohnung in den Niederlanden. Sie überlegen nun, diese Ferienwohnung an Bekannte (nicht verwandt) unter Berücksichtigung eines Nießbrauchrechts i.R.d. vorweggenommenen Erbfolge zu verschenken. Ist dies möglich? Wie und wo erfolgt die Versteuerung (Deutschland/Niederlande)? Wie ist der Wert der ausländischen Immobilie zu ermitteln, ist der Nießbrauchwert wie bei Inlandsimmobilien abziehbar? Reicht es zu einem deutschen Notar zu gehen für die Übertragung?
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