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Anrechnung,Spanien,plus valia

Meine Mandantin ist spanische Staatsangehörige, welche im Inland ihren Wohnsitz und auch gewöhnlichen Aufenthalt hat. Im Jahr 2022 ist ihr in Spanien lebender Vater verstorben. Die Erbschaft besteht unter anderem aus in Spanien befindlichen Immobilien. Eine Erbschaftsteuererklärung wurde in Spanien bereits eingereicht. Neben der spanischen Erbschaftsteuer hat meine Mandantin auch für jedes Objekt die spanische Wertzuwachssteuer (Plusvalía) in Spanien abgeführt. Frage: Ist neben der spanischen Erbschaftsteuer die Wertzuwachssteuer auf die deutsche Erbschaftsteuer anrechenbar?
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