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Familienstiftung,Gründung

Sehr geehrte Damen und Herren, ein vermögendes Ehepaar mit erheblichem Grundvermögen beabsichtigen die Gründung einer Familienstiftung. Destinäre sollen die beiden Söhne sein. Es ergeben sich folgende konkrete Fragen: 1. Kann für die Vermögensübertragung der erbschaftsteuerliche Freibetrag von 400 TEUR genutzt werden, obwohl die Söhnen die persönlichen Freibeträge innerhalb der vergangenen 10 Jahre bereits genutzt haben ? 2. Falls beide Ehegatten Vermögen auf die Familienstiftung übertragen. Kann der Freibetrag für jeden Ehegatten genutzt werden oder müssten zwei Stiftungen gegründert werden ? 3. Kann die Übertragung von Grundstücken auf die Stiftung Grunderwerberbsteuer auslösen ? M.E. nein, da die Errichtung der Stiftung der ErbSt unterliegt. Vielen Dank für eine kurzfristige Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen Bernd Hauser
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