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§ 18 BewG,§ 33 BewG,§ 247 BewG

Sehr geehrte Damen und Herren, der Erblasser übergibt einen Land-und Forstwirtschaftlichen Betrieb an die Erbengemeinschaft bestehend aus den drei Kindern der Erblasserin. Fall 1: Der Betrieb besteht aus 15 Flurstücken Nutzungsart Ackerbau und 2 Flurstücken mit Hofstelle. Der Betrieb befindet sich im Privatvermögen und wird im Ganzen an Landwirt X verpachtet. Wie ist der Betrieb der LuF im Zuge der Erbschaftsteuer zu bewerten? Fall 2: Der Betrieb besteht aus 15 Flurstücken Nutzungsart Ackerbau und 2 Flurstücken Nutzungsart Hofstelle. Der Betrieb befindet sich beim Eigentümer im wirtschaftlichen Privatvermögen. Der Betrieb ist an mehrere Landwirte verpachtet. Handelt es sich hierbei um Stückländerei? Wie ist dieser Betrieb im Rahmen der Erbschaftsteuererklärung zu bewerten?
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