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Ausgleichszahlung,privilegierte Zuwendung,Ablösung Nießbrauch

Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben zu folgenden Sachverhalt eine Frage: Im Rahmen einer Schenkung im Jahr 2015 wurde eine Immobilien an den Stiefsohn übertragen. Im Rahmen der Übertragung wurde ein Nießbrauch zu Gunsten der Stiefmutter (Eigentümerin) vorbehalten. Des Weiteren wurde vereinbart, dass die leiblichen Kinder der Ehefrau (Stiefmutter) und des Ehemanns (leibl. Vater des Stiefsohns) im Fall des Ablebens der Mutter von ihrem Stiefbruder eine Ausgleichszahlung für die übertragene Immobilien erhalten sollen. Diese Zahlung soll in den Nachlass der Mutter erfolgen und zwar zur gesamten Hand.Nun soll die Immobilie verkauft werden und die Ausgleichszahlung zu gleichen Teilen an die gemeinschaftlichen Kinder gehen. Unsere Frage ist: 1. Handelt es sich ber Ausgleichszahlung des Stiefsohns an die gemeinschaftliche Kinder um eine steuerpflichtige Schenkung? 2. Oder ist die Ausgleichszahlung in diesem Fall ein Verkauf, so dass es zu einem teilentgeltlichen Erwerb kommt und der Verkauf teilw. steuerpflichtig ist? 3. Der Ausgleich des Nießbrauchswertes an die Stiefmutter aus dem Kaufpreis ist m.E. hier nur eine reine Vermögensumschichtung ohn steuerliche Auswrikungen? Ist das so korrekt`? Vielen Dank
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