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Schulden des Erblassers,Nachlassverbindlichkeiten,§ 10 V ErbStG,Einkünfte aus VuV u. Werbungskosten

Nach dem Tod meiner Mandantin am 26.06.2022 erben Geschwister und Nichten als Erbengemeinschaft. Es liegen mehrere Mietobjekte und Kapitaleinkünfte vor. Für das Todesjahr ist eine Einkommensteuererklärung mit Einkünften aus V+V sowie geringen Kapitaleinkünften für den Zeitraum 01.01.–26.06.2022 zu erstellen. Für die Ermittlung der Einkünfte werden alle Zu- und Abflüsse bis zum Todeszeitpunkt berücksichtigt, ab 26.06.2022 ist eine gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung der Erbengemeinschaft zu erstellen. Nach dem Tod ergeben sich Erblasserschulden, z.B. Rechnungen über Reparaturarbeiten an Mietobjekten, die vor dem Tod erfolgt sind, aber erst nach dem Tod abgerechnet und beglichen wurden. Frage 1: Sind diese Rechnungen als Nachlassverbindlichkeiten in der Erbschaftsteuererklärung anzusetzen und können sie zusätzlich als Werbungskosten bei den Einkünften aus V+V in der Feststellungserklärung der Erbengemeinschaft abgesetzt werden? Wenn beides nebeneinander nicht zulässig ist, welche Berücksichtigung hat Vorrang? Frage 2: Für die Kapitaleinkünfte des Jahres 2022 liegen Steuerbescheinigungen der Banken für das ganze Jahr vor. Können diese prozentual nach Tagen auf die Verstorbene und die Erbengemeinschaft aufgeteilt werden oder müssen die Kontoauszüge nach Zufluss der Zinseinkünfte durchgesehen werden (hoher Arbeitsaufwand bei relativ geringen Zinseinkünften)?
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