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Betriebsvermögen,Rückbehalt Sonderbetriebsvermögen,Vergünstigungen

Frau A verstirbt und vererbt ihren KG-Anteil (ihren gesamten Anteil inkl. des kompletten SBV) ihrem Ehemann. Dieser wiederum muss den KG-Anteil im Rahmen eines Vermächtnisses an die Kinder des Bruders der Verstorbenen weitergeben. Er muss den kompletten KG-Anteil inkl. SBV weitergeben; ausgenommen ist jedoch eine sich im SBV befindende Forderung gegenüber der KG. Diese behält der Ehemann gemäß Testament zurück und überführt sie in sein PV. Meines Erachtens führt der Rückbehalt der Forderung im Rahmen des Vermächtnisses nicht dazu, dass für die Kinder des Bruders nicht mehr von begünstigungsfähigem Vermögen ausgegangen werden kann. Meines Erachtens dürfen funktional nicht wesentliche Betriebsgrundlagen (wie z. B. die Forderung) in das PV überführt werden. Was sagen Sie?
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