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Familienheim,Vergrößerung,unverzüglicher Einzug

Unsere Mandantin hat 04/2023 das bis zu deren Tod von der Mutter selbst genutzte Einfamilienhaus geerbt. Die Bereitschaft, unverzüglich dort mit ihrer Familie einzuziehen, ist vorhanden. Es müssen grundsätzlich nur wenige Renovierungsmaßnahmen vorgenommen werden. Leider ist es aber so, dass das Objekt aufgrund seiner Größe nicht geeignet ist, der fünfköpfigen Familie der Tochter ausreichend Platz zu bieten. Die Überlegung ist daher, zuerst einen Anbau zu errichten oder das Dachgeschoss auszubauen. Frage: Stellt die Nichtnutzbarkeit bedingt durch die Größe der Familie ein nicht zu vertretendes Hindernis für den sofortigen Umzug dar?
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