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§ 13b ErbStG,Finanzmittel als schädliches Verwaltungsvermögen,Darlehensforderungen im Sonderbetriebsvermögen

Unsere Mandantin M ist Kommanditistin einer GmbH & Co. KG sowie Gesellschafterin der Verwaltungs-GmbH. Es liegt umfassendes Sonderbetriebsvermögen und ein Gesellschafter-DL (Konto 920 SKR03) in Höhe von 830.000 € vor. Auf dem Gesellschafter-DL werden die nicht entnommenen Gewinne, die Entnahmen und die Einlagen verbucht. Finanzmittel (vor Abzug der Schulden) liegen in Höhe von circa 900.000 € vor. M möchte im Wege der vorweggenommenen Erbfolge sämtliche Anteile an ihre Söhne S1 und S2 übertragen. Aus unserer Sicht ist das Gesellschafter-DL der M als „Schuld“ von den Finanzmitteln abzuziehen, da Fremdkapital. Ist es schädlich, wenn M auch das Darlehen an ihre Söhne überträgt?
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