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ausländisches Erbrecht,deutsche Erbschaftsteuer,Auslandsvermögen

Mandant in Deutschland hat von seiner Mutter geerbt. Der Sterbefall war 2021. Die Mutter lebte bis zum Tod dauerhaft in Palestina (Israel). Vermögen ist nur dort vorhanden (Immobilen und Geld). Der Anteil, der nun durch den Verkauf des Objektes an unseren Mandanten fliessen soll beträgt rund 50 TSD €. Er ist Deutscher Staatsbürger, der seit Jahrzehnten in Deutschland lebt. Sehe ich das richtig, das nur das Israelische Erbrecht §138 ErbG greift? Müssen in Deutschland die Gelder deklariert reden? Vielen Dank
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