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Jahreswert,§ 15 BewG,Nießbrauch

Mein Mandant schenkt eine selbstgenutzte Wohnimmobilie an seinen Sohn und behält weiterhin das Nießbrauchsrecht an der Immobilie. Die Immobilie wird im Sachwertverfahren bewertet. Wohingegen im Ertragswertverfahren die Ermittlung des Jahreswerts (Nettokaltmieten eines Jahres) klar ist, stellt sich die Frage, wie beim Sachwertverfahren der Jahreswert für den Nießbrauch bemessen wird. Bzw. wie bemisst sich generell der Nießbrauch bei im Sachwertverfahren bewerteten Wohnimmobilien?
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