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Erbauseinandersetzung,§ 7 ErbStG,Disquotal

Sehr geehrte Damen und Herren, folgende Thematik: Erbengemeinschaft (nach Wulf Thome) , bestehend aus Mutter 1/2, die andere Hälfte je zu gleichen Teilen (Kinder S, A, Z). Nachlass: Grundstück mit Haus und Gartenhaus, gesamt Die Erbengemeinschaft soll aufgelöst werden. Die Mutter überträgt ihren Teil auf alle 3 Kinder. Am Ende sollen S und A gleiche Teile am Grundstück inkl. Haus erhalten je ca. 2000 qm. Z erhält Grundstück und Gartenhaus 1.600 qm. Die Mutter erhält im Gartenhaus Wohnrecht auf Lebenszeit. Die 400 qm Differenz werden nicht ausgeglichen, auf diese verzichtet Z zugunsten von A und S. Ist dieser Verzicht von Z jeweils eine Schenkung an A und S? Im not. Vertrag ist folgendes vereinbart: „Mit Vollzug der heutigen Urkunde sind alle Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Erbfall Wulf Ragnar Thomé stehen, abschließend und endgültig geregelt und abgegolten. Mit den Vereinbarungen in dieser Urkunde betrachten alle vier Miterben ihre Erbengemeinschaft als endgültig und zu gleichen Wertanteilen auseinandergesetzt.“ Oder kommt es bei der Erbauseinandersetzung darauf an, dass alle Miterben mit ihrem Erbanteil einverstanden sind und keiner sich wertmäßig benachteiligt „fühlt“? Vielen Dank!
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