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Zinsvorteile,Darlehensverhältnisse,§ 7 ErbStG

Vor einem Monat (1.6.2023) hat unser Mandant jeweils seinen beiden Brüdern einen Betrag von 100.000 € geliehen. Die Laufzeit der Darlehensverträge wurde auf zehn Jahre festgelegt. Vom jüngeren Bruder werden keine Zinsen verlangt. Hingegen wurde vom älteren Bruder ein Zinssatz von 1 % p.a. vereinbart. Es wäre zu beleuchten, ob die Brüder durch den Verzicht auf die marktüblichen Zinsen einen Zinsvorteil erlangen, der eine schenkungsteuerliche Relevanz aufweist. Falls dies der Fall ist, stellt sich die Frage, wie die Berechnung des jeweiligen Zinsvorteils zu erfolgen hat.
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