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Betriebsvermögen,vermögensverwaltende KG,Grundbesitz

A ist alleiniger Kommanditist der A GmbH & Co. KG. Die A GmbH (Beteiligter ist A zu 100 %) ist nicht vermögensmäßig an der A GmbH & Co. KG beteiligt. Die A GmbH & Co. KG verwaltet nur eigenes Immobilienvermögen. Geschäftsführer der A GmbH & Co. KG ist A, somit liegt keine gewerbliche Prägung (lt. unserer Meinung) vor. A will nunmehr einen Teil seines Kommanditisten-Anteils auf seine beiden Kinder übertragen. Gibt es für die Übertragung die Begünstigung nach § 13a ErbStG? Muss ein gewisser Prozentsatz übertragen werden (bei GmbH 25 %)?
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