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§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG,Schenkwille,getrenntlebende nichteheliche Lebenspartner

Nichteheliche Lebenspartner haben gemeinsam zu je 50 % Anteilen ein Mehrfamilienhaus erworben. Die Darlehen wurden gemeinschaftlich aufgenommen. Nach der persönlichen Trennung soll die Immobilie auf einen Lebenspartner gegen Übernahme der kompletten Restschuld übertragen werden. Die Grundstücks-GbR wird aufgelöst. Die Restschuld beträgt 670.000 €, der Sachwert der Immobilie jedoch 1.400.000 €. Ob ein Bereicherungswille tatsächlich vorliegt, kann bezweifelt werden, da der veräußernde Partner mit der Immobilie nichts mehr zu tun haben möchte. Aufgrund des auffallenden Missverhältnisses von Leistung und Gegenleistung sehe ich hier allerdings die Gefahr, dass das Finanzamt eine Schenkung annimmt. Wie ist Ihre Einschätzung hierzu?
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