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Schenkungsteuer,Bereicherung

Sehr geehrte Damen und Herren, folgende zwei Sachverhalte möge bitte beurteilt werden: 1. Vater ist Eigentümer eines Grundstücks welches er im Jahr 01 für 600.000 Euro erworben hat. Wert des Grundstücks ist ebenfalls 600.000 Euro. Das Geld hat er von seinem Sohn in Form eine Darlehens zinsfrei erhalten. Eine Eintragung im Grundbuch wurde vorgenommen. Tilgungen erfolgten keine. Im Jahr 03 schenkt der Vater das Grundstück inkl. aller Belastungen an seinen Sohn. Frage: Mit dem Schenkfall wird das Darlehen des Sohnes seine eigene Forderung und Verbindlichkeiten in einem. Ist der Vermögensübertrag trotzdem 0,00 Euro (Immobilie 600 TEuro und Darlehen 600 TEuro) 2. Der Sohn verstirbt vor dem Vater. Im Testament des Sohnes steht, dass sein Vermögen an seine Lebensgefährtin gehen soll. Somit auch diese Darlehensforderung. Im Testament des Vaters steht, dass das Grundstück inkl. aller Belastungen an seinen Sohn gehen soll und wenn dieser vorverstirbt, dann an dessen Lebensgefährtin. Frage: Auch hier wir die Begünstigte ein Grundstück im Wert von 600 TEuro erhalten und ein Darlehen (600 TEuro) übernehmen, dass ihr bereits als Forderung gehört. Ist der Erbfall für die Lebensgefährtin ohne Folgen, da das geerbte Vermögen nach Abzug der Schulden 0,00 Euro ist?
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