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Grundstücksschenkung,Nießbrauchsgestaltung,§ 7 ErbStG

Kinder (Sohn und Tochter) erwerben eine Wohnung und räumen den Eltern einen Nießbrauch ein. Die Eltern finanzieren den Kauf. Das Darlehen wird von den Eltern aufgenommen und bedient. Die Wohnung wird vermietet. Wie verhält sich dies steuerlich? Unter anderem auch Darlehenszins als Werbungskosten? Alternative 1: Eltern kaufen die Wohnung und schenken sofort mit Nießbrauch. Darlehen verbleibt bei Eltern. Alternative 2: Mittelbare Schenkung der Geldmittel zum Erwerb der Wohnung und Auflage Nießbrauch. Eltern bedienen aber das Darlehen und bleiben Darlehensnehmer?
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