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Supervermächtnis,Ehegatte,Begünstigter

Zum Thema Supervermächtnis habe ich folgende Frage: In der Literatur (z.B. Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG §3) wird das sog. "Supervermächtnis" immer im Zusammenhang mit dem Berliner Testament angeführt. Die Ehegatten setzten sich als Alleinerben ein. Das "Supervermächtnis" gibt dem überlebenden Ehegatten die Möglichkeit, Vermögen vermächtnishalber auf die Kinder zu übertragen und so die steuerlichen Freibeträge nutzen zu können. In einem mir vorliegenden Fall haben die Eltern in einem Testament jeweils die Kinder als Erben eingesetzt und das "Supervermächtnis" dahingehend vereinbart, dass die Kinder als Beschwerte dem überlebenden Ehegatten Vermögen vermächtnishalber zuwenden können. Nach meiner Recherche ist das "Supervermächtnis" nicht an konkrete Fallgestaltungen gebunden.
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