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Verwaltungsvermögen,Dritten zur Nutzung überlassenes Grundstück,Bodenschätze

Wir bitten um ein Gutachten für nachfolgende/n Fall/Problematik von „Verwaltungsvermögen“ bei betrieblich genutzten/verpachteten Grundstücken, welche vorab in eine neue GmbH & Co. KG eingebracht werden sollen. Fall: a) Bisher Grundstücke im Privatvermögen des EM werden zur Ausbeutung an operative Steinbruch GmbH & Co. KG der EF verpachtet. b) EM ist nicht an operativer KG beteiligt, aber dort Arbeitnehmer mit recht hohem Gehalt und sozialversicherungsfrei. c) EF hat KG-Anteile bereits an die Kinder übertragen. d) EM hat nun eigene Grundstücks-GmbH & Co. KG gegründet, um dort selbst eigene (an die operative KG) verpachtete Grundstücke einzulegen, um danach die KG gleichfalls an die Kinder zu schenken und dies eben gleichfalls unter der Idee steuerfrei gem. §§ 13a ff. ErbStG. e) Die Verpachtung dieser Grundstücke inkl. (!) Mineralgewinnungsrecht ist natürlich der Hauptzweck dieser Grundstücks-GmbH & Co. KG, und würde sie selbst die Steine brechen, wäre es unzweifelhaft ein Gewerbebetrieb und somit begünstigtes Vermögen; die Pacht ist insofern natürlich auch deutlich höher, als würde man nur den Grund und Boden zur üblichen Fruchtziehung pachten. f) Insofern die Frage, ob hier eine Befreiung gem. § 13b ErbStG in Frage kommt oder ob es sich (leider) nicht doch um reines Verwaltungsvermögen handelt? Sicher ist: a) Ohne die Grundstücksanpachtung könnte die operative KG nicht wirtschaften und wäre pleite. b) Würden die Grundstücke bereits in der operativen KG liegen, so wären sie sicherlich auch kein Verwaltungsvermögen, da eben „Ausbeutung Mineralgewinnungsrecht“. Als Alternative können wir neben Grundstücken auch noch eine „gewerbliche Schlosserei“ einbringen, welche Maschinen und Fuhrpark der operativen KG repariert, und dies bereits seit zwei Jahrzehnten. Würde dies helfen?
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