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Teilweise Aufgabe des Familienheims,Familienheim,§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG

M ist mit F verheiratet. Aus der Ehe stammt das einzige Kind S. M ist Alleineigentümer eines Einfamilienhauses EFH (300 qm Wohnfläche) auf einem 1.500 qm großen Grundstück. F ist vorverstorben. M stirbt, und S zieht als Alleinerbe in das EFH. Von dem EFH sind 2/3 als Familienheim von der Erbschaftsteuer befreit. Nun möchte S seinem Kind K 1/3 des EFH zu Lebzeiten schenkungsweise überlassen, nachdem nur 2/3 des EFH von der Erbschaftsteuer befreit seien. Würde nachträglich die anteilige Steuerbefreiung für das Familienheim bei S wegfallen, oder könnte S die Überlassung bedenkenlos an K vornehmen bzw. was müsste K dabei ggf. beachten?
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