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Dreifamilienhaus,Bewertungsverfahren,§ 182 Abs. 3 BewG

Wir haben bezüglich der Bewertungsmethode (Vergleichswert/Sachwert/Ertragswert) für folgende Immobilie eine Frage. Unser Mandant besitzt ein Objekt (eine Flurnummer, keine Teilungserklärung) in einer Gemeinde. Die Wohnfläche beträgt 300 qm (drei Wohnungen je 100 qm), Grundstücksfläche ca. 950 qm. Das Objekt wurde 1969 von unserem Mandanten gebaut. Eine Wohnung bewohnt er selber mit seiner Frau. Eine Wohnung ist an einen Enkel vermietet und eine Wohnung ist fremdvermietet. Diese Immobilie übertrug er zur Hälfte auf seine Ehefrau (Mitte dieses Jahres). Er und seine Frau wollen jetzt das gesamte Gebäude unter Vorbehalt des Nießbrauchs auf den Enkel übertragen. Frage: Welche Bewertungsmethode muss verwendet werden? Unseres Erachtens ist die Ertragswertmethode verwendbar.
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