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Schenkung,Wohnrecht,Verzicht

Unsere Mandanten (Ehepaar) haben am 26.01.2021 ein unentgeltliches lebenslanges Wohnrecht im Grundbuch eingeräumt bekommen. Die Eigentümerin ist nicht verwandt. Da sich der Einzug des Ehepaares verzögerte, hat die Eigentümerin die Wohnung für zwei Jahre befristet vermietet. Im März 2023 ist das Ehepaar nun in die Wohnung eingezogen. Die ortsübliche Miete beträgt ca. € 1.040 monatlich. Da das Ehepaar sich in der Wohnung „unwohl“ fühlt, kommt es möglicherweise zu einem zeitnahen Verzicht auf die Nutzung des Wohnrechtes. Das zuständige Finanzamt fordert nunmehr die Abgabe einer Schenkungssteuererklärung. Fragen: Welcher Zeitpunkt ist für die Berechnung der Schenkungssteuer maßgebend (Eintragung ins Grundbuch oder tatsächliche Nutzung)? Wie berechnet sich der Schenkungswert? Würde ein Verzicht sich auf die Schenkungssteuer im Nachhinein auswirken?
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