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§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG,Gesellschaftsanteil,vermögensverwaltende Personengesellschaft

Gemäß § 13 Abs. 4 b ErbStG ist ein Familienheim, welches an den überlebenden Ehegatten vererbt wird, von der Erbschaftsteuer befreit, wenn der überlebende Ehegatte die Immobilie zu Wohnzwecke nutzt und diese Nutzung 10 Jahre andauert. Dies gilt , wenn der verstorbene Ehegatte Alleineigentümer war oder wenn beide Ehegatten in Bruchteilsgemeinschaft Eigentümer waren. Gilt dies auch, wenn die Ehegatten die Immobilie als GbR halten und 1 Ehegatte verstirbt? Ich habe im Kommentar nichts diesbezüglich gefunden. Danke Ihnen.
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