Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Schenkung,BGB,ErbStG

Frau F will sich von ihren Mann M trennen. Beide sind nicht verheiratet. Sie sind beide Eigentümer zu jeweils 50 % eines gemeinsamen Wohnhauses. Im Zuge der Auseinandersetzung will der Mann das Wohnhaus behalten und die Frau auszahlen. Der Wert des Objekts wurde auf 600.000 € geschätzt. Ein Darlehen in Höhe von 117.000 € ist noch als Restschuld vorhanden. Im Wege der Auseinandersetzung will der Mann seinen Eigenleistungen und Geldmittel, die auch von der Frau anerkannt werden, bei der Auseinandersetzung angerechnet haben. Die Geldleistungen/Rückführung des eingebrachten Kapitals vom Mann betragen 220.000 € und von der Frau 50.000 €. Aufgrund der höheren Eigenleistungen am Haus soll dann der Restbetrag auf 70 % Mann und 30 % auf die Frau aufgeteilt werden. Ermittlung: • Wert des Grundstücks: 600.000 € • Abzüglich Übernahme DL Mann 117.000 € • Abzüglich EK Mann 220.000 € • Abzüglich EK Frau 50.000 € • Zwischensumme: 213.000 € • Davon 30 % Frau 63.900 € • Davon 70 % Mann 149.100 € Die Frau bekommt somit als Ausgleichzahlung: 50.000 € + 63.900 € = 113.900 € in Geld und Erlass aus dem DL in Höhe von 50 % von 117.000 € = 58.500 €. Insgesamt erzielt sie somit einen Erlös von 172.400 €. Im Entwurf des Übertragungsvertrags wird von einer vollentgeltlichen Übertragung ausgegangen, da der Mann deutlich mehr EK eingebracht hatte als die Frau. Die Frage ist: Liegt hier ein schenkungsteuerrechtlicher Tatbestand vor, da die Frau nicht 50 % von 600.000 € erhält?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen