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LuF-Betrieb,Vermächtnis,begünstiges Betriebsvermögen

Erblasserin stirbt und hinterlässt unter anderem landwirtschaftlich genutzte Fläche (verpachtet). Testamentarisch werden Teilflächen (rund 90 %) im Rahmen eines Kaufrechtsvermächtnisses verbilligt an den Pächter zugesagt. Dieser übt das Vermächtnis aus und erwirbt zum begünstigten Preis (70 TEuro günstiger als Verkehrswert) die Grundstücksflächen. Der Kaufpreis fließt – wie testamentarisch vorgesehen – den Erben zu. Fragen: 1. Der Erwerber des Kaufrechtsvermächtnisses ist Landwirt: Handelt es sich bei dem Kaufpreisvermächtnis um eine steuerbegünstigte Übertragung i.S. von § 13a i.V. mit § 13b ErbStG? 2. Sofern ja, wäre die erbschaftsteuerliche Beurteilung anders, wenn bereits der Erblasser vor Jahren die ertragsteuerliche Betriebsaufgabe der Landwirtschaft ggü. dem Finanzamt erklärt hat?
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