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Sukzessivnießbrauch,§ 3 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG,§§ 4,6 BewG

Frau B (Mutter) gehört ein Einfamilienhaus. 1. Sie möchte 50 % auf ihren Sohn übertragen (mit Wohnrecht/Nießbrauch) 2. sowie die restlichen 50 % auf ihre Enkel mit einem Wohnrecht/Nießbrauch für sich, und nach ihrem Versterben soll das Wohnrecht/der Nießbrauch auf ihren Sohn übergehen (verlängertes Nießbrauchsrecht). Punkt 1 ist unstrittig! Fragen: 1. Ist die Zuwendung in Form des verlängerten Nießbrauchsrechts von der Mutter an den Sohn direkt bei Eintragung zu versteuern? 2. Und wenn ja, wie wird dieses berechnet? 3. Oder fällt eine Besteuerung erst nach Versterben der Mutter an? 4. Die Berechnung des Werts des Nießbrauchs bei der Schenkung an die Enkel berechnet sich nach der längeren Lebenserwartung des Vaters, korrekt?
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