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Familienheim,Schenkung,Billigkeit

Sachverhalt: Mutter überträgt Haus gegen Nießbrauchsvorbehalt, das Sie selbst bewohnt, zu Lebzeiten auf ihren Sohn (Einzelkind) (keine Steuerbefreiung, da unter Lebenden an Kind), es fällt (geringe) SchenkSt an. Acht Monate später verstirbt die Mutter. Der Sohn bewohnt das Haus, in dem die Mutter bis zuletzt gewohnt hat. Durch das Erbe (Lebensversicherung) fällt ErbSt an (da Freibetrag durch Hausübertragung schon verbraucht). Frage: Gibt es irgendeine Möglichkeit (aus Billigkeitsgründen?), die Steuerbefreiung für das Familienheim (doch noch) zu erhalten? Denn hätte der Sohn das Haus geerbt und nicht kurz zuvor unentgeltlich übertragen bekommen, wäre das Haus ja als steuerfreies Familienheim übergegangen (unter den übrigen Voraussetzungen, zehn Jahre etc.)!
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