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Familienheim,Schenkung,Vorbehaltsnießbrauch

Sachverhalt: Frau B (63 J.) ist rechtliche Eigentümerin eines 2FH, das sie vor 30 Jahren von ihren Eltern (85 J.) gegen Nießbrauchsvorbehalt (NBV) übertragen bekommen hat. Im 2 Familienhaus wohnen die Eltern im EG, im 1. OG Frau B mit ihrem Ehemann EM (69 J.). Zur Ausnutzung der Ehegattenbegünstigung § 13 (1) Nr. 4a ErbStG der schenkungsteuerfreien Übertragung des Familienheims möchte Frau B nun eine Hälfte des 2FH auf ihren EM übertragen. Dabei soll der NBV aufgehoben und durch ein Wohnrecht an den Räumen im EG zG der Eltern (wiederum auf den Längstlebenden) ersetzt werden. Fragen: a) Der Verzicht auf das Nießbrauchsrecht ist ein Schenkungstatbestand der Eltern an Frau B, der durch das (wertgeringere) Wohnrecht gemindert würde. Richtig? b) Muss überhaupt auf das NB-Recht verzichtet werden, um die Familienheim-Begünstigung zw. Frau B und EM ausnutzen zu können? mE dürfte dies entbehrlich sein, da es ausschließlich auf Selbstnutzung eines Familienwohnsitzes (hier Flächenanteil Wohnung 1. OG im „FH) im rechtlichen Eigentum von Frau B ankommt (s.a. Meincke ErbStG-Kommentar 17. Aufl. 2018, § 13 Rz. 31).
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