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Nießbrauchsverzicht,Einräumung Wohnungsrecht,Tausch

Hallo, unser Mandant hat vor 2 Jahren seinen Anteil am privat genutzten Wohnhaus an seine beiden Kinder geschenkt und sich den lebenslangen Nießbrauch vorbehalten. Nun soll aus insolvenzrechtlichen Gründen der Nießbrauch am halben Haus in ein Wohnungsrecht am ganzen Haus umgewandelt werden. Dabei wirkt die Ehefrau (Miteigentümerin zu 1/2) und beide Kinder (Miteigentümer zu je 1/4) mit. Die Beurkundung der Löschung des Nießbrauchs und Bewilligung des Wohnrechts erfolgt in einer Urkunde. Frage: Handelt es sich bei der Änderung von Nießbrauch in Wohnrecht bei den Kindern um 2 schenkungssteuerliche Vorgänge (1. Schenkung vom Vater an die Kinder wg. Löschung des Nießbrauchs und 2. Schenkung des Wohnrecht von den Kinder an den Vater)? Oder spielt die Änderung schenkungssteuerlich keine Rolle und ist evtl. ertragsteuerlich als Tausch zu beurteilen, wobei sich die Werte für Nießbrauch und Wohnrecht u.E. entsprechen? Vielen Dank für Ihre zügige Rückmeldung. Die Beurkundung soll bereits am Mittwoch erfolgen. Mit freundlichen Grüßen Monika Jetter-Seeger
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