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Rentenrecht,aufschiebende Bedingung,Schenkung Ausführung

Mandant hält 60 % an einer Personengesellschaft. Dieser Anteil wird an den Sohn mittels dauernder Last abgetreten. Die Voraussetzungen hierfür sind gegeben und unstrittig. Erbschaftsteuerlich sollte sich aufgrund Verschonung usw. keine Erbschafsteuer ergeben. Frage: Üblicherweise wird die dauernde Last zu Gunsten des Übertragers bzw. auch seiner Ehefrau (Letztversterbende) vertraglich zugesagt (Versorgungsleistung – dann Schenkung, unentgeltlich). Nun ist die Überlegung, auch die Tochter in die dauernde Last mit einzubeziehen. Also nach dem letztversterbenden Elternteil soll die Tochter bis maximal bis zum Zeitpunkt X die dauernde Last weiter erhalten. Frage: Sofern dies steuerlich möglich ist, stellt sich die Frage, ob sich hierdurch eine Schenkung an die Tochter ergibt (wer ist hier der Schenker wegen Freibetrag) und wenn ja, wie diese zu bewerten wäre.
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