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§ 13 b ErbStG,§ 13 a ErbStG,§ 2 Abs. 1 Nr. 7 KWG

Guten Tag liebes Team, Es geht um die Beurteilung folgenden Sachverhaltes: GmbH A hält ausschließlich eigenes Vermögen. Dieses besteht aus: gewährten Darlehen, Kassen/Bank-Bestände, Beteiligungen an GmbHs und GmbH & Co. KGs. Eine GmbH & Co.KG davon ist im Ausland (Luxemburg), sowie ein Bankdepot mit überwiegend Aktien-ETFs. Darüber hinaus gibt es eine GmbH B, die ausschließlich Immobilien, gewährte Darlehen und Kassen/Bankbestände hält. Die Immobilien werden fast ausschließlich an Dritte vermietet. Die erweiterte Gewerbesteuerkürzung wird in Anspruch genommen. Anteileigener der beiden GmbHs hat die Deutsche Staatsbürgerschaft, ist in Deutschland ansässig und voll steuerpflichtig mit seinen Einkünfte aus der GmbH und den übrigen Einkünften gem. EStG. Frage 1) mit erbschaft-/schenkungsteuerlichen Hintergrund. Können die Verschonungsregelungen für die beiden Gesellschaften beansprucht werden, wenn jede Gesellschaft für sich eine Banklizenz beantragt und von der BaFin erteilt bekommt und danach je bis zu 100% der Anteile an den GmbHs verschenkt oder vererbet werden. Ziel: Vermeidung der Schenkungsteuer/Erbschaftsteuer durch die Banklizenz erreichbar? Frage 2) wenn der Erbfall eintritt und die GmbH Anteile der GmbH A & der GmbH B in die USA vererbt werden, welche Steuern können hierzu anfallen? Bei Fragen stehe ich gerne zur Verfügung! beste Grüße Mario Schorpp
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