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Bewertung,Mitunternehmeranteil,Sonderbetriebsvermögen

Unser Mandant hat eine KG-Beteiligung, die im vereinfachten Ertragswertverfahren bewertet wird, da der Substanzwert niedriger ist als der Ertragswert. Zusätzlich besteht eine Darlehensforderung im SBV, deren Substanzwert höher ist als der Ertragswert. Frage: Ist es korrekt, dass für die Wertermittlung der Gesamtbeteiligung einerseits der Ertragswert, andererseits der Substanzwert herangezogen und zusammenaddiert werden, oder müssten beide Werte nach gleichem Verfahren berechnet werden?
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