Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Ausgleichszahlung,Kettenschenkung,§ 3 Nr. 2 und 6 GrEStG

Großmutter O hat die Kinder K1, K2, K3. Jetzt möchte O ihr Wohnhaus an den Enkel E (Sohn des K1) übertragen. Der Wert des Objekts wurde auf rund 450.000 € geschätzt. Nach dem Willen der O soll E allerdings jeweils 100.000 € Ausgleichszahlung an K2 und K3 bezahlen. K1 verzichtet auf seinen Anteil von 100.000 € zugunsten des Sohns E. O soll bis zu ihrem Tod noch ein lebenslängliches Wohnrecht am übertragenen Objekt erhalten. Unsere Fragen hierzu: 1. Ist es zutreffend, dass eine Schenkung von 0 € an E vorliegt, die sich wie folgt errechnet: Objektwert 450.000 € abzüglich Ausgleichszahlungen 200.000 € abzüglich kapitalisiertes Wohnrecht (Betrag x) abzüglich Freibetrag Steuerklasse I für Kinder lebender Kinder mit 200.000 €? 2. Oder liegt hier eine Reihenschenkung vor? Also im ersten Schritt O an K1, K2 und K3 (unter den Freibeträgen von 400.000 €) und dann im zweiten Schritt K1, K2 und K3 an E. Schenkung K1 an E ebenfalls unter Freibetrag von 400.000 €. Schenkung K2 und K3 an E würde sich wie folgt berechnen: Anteil Objekt 150.000 € abzüglich Ausgleichszahlung 100.000 € abzüglich 1/3 Wohnrecht O abzüglich Freibetrag Steuerklasse II 20.000 €. 3. Ist es zutreffend, dass die Ausgleichszahlung von E an K2 und K3, also an Onkel und Tante, der Grunderwerbsteuer unterliegt?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen