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Bewertung EFH,Vergleichswertverfahren,§ 182 BefG

Eine Erbengemeinschaft hat im Februar 2021 ein mit einem Einfamilienhaus bebautes Grundstück geerbt. Im Rahmen der Erbschaftsteuer haben wir eine Bedarfsbewertung im Sachwertverfahren vorgenommen. Jetzt hat das Finanzamt den Grundbesitzwert auf den Bewertungsstichtag festgesetzt und ist dabei zugunsten vom Vergleichswertfahren von unserer Bewertung abgewichen. Dabei bedient sich das Finanzamt einer Software für Vergleichswertberechnung, die für uns wohl nicht zugänglich ist. Der Vergleichswert liegt rd. 25 % über unserer Bewertung. 1. Ist diese Ermittlung so korrekt? Für uns setzt ein Vergleichswert voraus, dass auch ein/e vergleichbare/r Verkauf/Bewertung gegeben ist. 2. Für was muss dann im Rahmen der Steuererklärungen überhaupt noch ein Bedarfswert ermittelt werden, wenn die Finanzverwaltung ohnehin ein eigenes Verfahren anwendet? 3. Ändert es etwas am Sachverhalt, wenn die Erbengemeinschaft das Haus ein halbes Jahr später veräußert hat zu einem Preis, der sowohl über unserer Bewertung als auch über dem vom Finanzamt ermittelten Vergleichswert liegt?
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