Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Nießbrauchsgestaltung,Wegfall Vorbehaltsnießbrauch,§ 14 Abs. 2 BewG

Von einer Großkanzlei, bei der ich einen Newsletter abonniert habe, kommt der nachfolgende Hinweis. Verstehe ich das richtig, dass dann, wenn jemand später wie „laut Statistik“ verstirbt, der Nießbrauch nach der tatsächlichen Lebenszeit neu berechnet werden kann und dies dann später zu einem höheren Abzug des Nießbrauchs und damit zu einer Steuerentlastung von festgesetzter Schenkungsteuer kommt? Hier der Hinweis: Praxishinweis: Die Bewertung des Nießbrauchrechts nach der tatsächlichen Nutzungsdauer erfolgt, wenn sie sich zugunsten des Steuerpflichtigen auswirkt, nur auf Antrag (§ 14 Abs. 2 Satz 2 BewG). Dieser ist bis zum Ablauf des Jahres zu stellen, das auf den Tod des Berechtigten oder Verpflichteten folgt (§ 5 Abs. 2 Satz 2 BewG). Dies erfordert eine ständige Überwachung durch den Berater. Hingegen bedarf es bei Wegfall einer Last zur Berichtigung der Bewertung keines Antrags des Steuerpflichtigen; die Berichtigung erfolgt von Amts wegen (§ 14 Abs. 2 Satz 3 BewG). Die Überwachung eines vorzeitigen Wegfalls von Lasten obliegt der Finanzverwaltung (GLE vom 7. 12. 2017, BStBl. I 2018, 58, Tz. 4.1. Buchst. g; Eisele in Rössler/Troll, 35. EL, BewG, § 14 Rz. 23 (Sept. 2022)).
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen