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Familienheim,Vorbehaltsnießbrauch,Schädlichkeit

Die Ehegatten sind zu je 50 % Miteigentümer des zu eigenen Wohnzwecken genutzten Einfamilienhauses. Nunmehr ist geplant, dass in Schritt 1 die Ehefrau (EF) ihren Miteigentumsanteil unter Vorbehalt des Nießbrauchs auf den Ehemann (EM) als ehebedingte Zuwendung überträgt. Die Immobilie soll nach der Übertragung weiterhin von den Ehegatten als gemeinsamer Wohnsitz genutzt werden. In Schritt 2 soll EM dann je 1/3 des Grundbesitzes schwenkweise unter Nießbrauchsvorbehalt für sich und EF auf die drei gemeinsamen Kinder der Ehegatten übertragen. Kann für die Übertragung gemäß Schritt 1 die Steuerbefreiung gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG in Anspruch genommen werden? Ich habe insofern Zweifel, da EF aufgrund des vorbehaltenen Nießbrauchs ja wirtschaftliche Eigentümerin bleibt. Wäre die Rechtslage bei Wohnrechten anstelle der Nießbrauchsrechte eine andere?
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