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Nießbrauchsvorbehalt,Zehn-Jahres-Frist

Unser Mandant beabsichtigt, seine Firmen (eine KG und eine GmbH) unter Nießbrauchsvorbehalt an seine Kinder zu verschenken. Der Notar meint, dass der Nießbrauchsvorbehalt dazu führe, dass die Zehnjahresfrist, binnen derer sich der Freibetrag für Schenkungen revolviert, nicht zu laufen beginnt. Wir sind anderer Meinung. Was ist korrekt?
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