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Übertragung eines KG-Anteils im Wege der Schenkung auf voll- und minderjährige Kinder,Vorweggenommene Erbfolge bei der Schenkungssteuer

Mein Mandant betreibt ein Bauunternehmen in der Form einer GmbH & Co. KG. Momentan hält er sowohl die Anteile an der KG zu 100% als Kommandit, als auch die Anteile an der GmbH zu 100%. Nun sollen den Kindern (sowohl Volljährig als auch Minderjährig) Kommanditanteile übertragen werden. Ist dies ohne notariellen Vertrag möglich oder muss eine notarielle Änderung der Satzung / Gesellschaftsvertrag erfolgen? Kann die Schenkung an die Minderjährigen Kinder ohne Ergänzungspfleger erfolgen? Für die Schenkung sind die Freibeträge in HÖhe von € 400.000,00 zu berücksichtigen und daher eine Bewertung der GmbH & Co. KG vorzunehmen. Welche Steuern, Abgaben sind noch zu berücksichtigen?
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