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§ 13a ErbStG,Unternehmensnachfolge

Gemäß § 13a Einkommensteuergesetz (EStG) gilt das sogenannte "Unternehmensnachfolgeprivileg" bei der Übertragung von Anteilen an einer GmbH unter bestimmten Bedingungen. Die Anteile werden im Privatvermögen des Geschäftsführer-Gesellschafters gehalten. Sein Sohn soll die Anteile übernehmen und zukünftig der alleinige Geschäftsführer-Gesellschafter sein. Die Unternehmensbewertung hat einen Wert iHv ca. 500.000€ ergeben (Ertragswertverfahren). Hier sind die wesentlichen Voraussetzungen: 1. Begünstigte Unternehmensfortführung: Die GmbH muss eine operative Tätigkeit ausüben und das Unternehmen muss fortgeführt werden, um die Steuerbefreiung zu erhalten. 2. Behaltensfrist: Der Übertragende muss die GmbH-Anteile vorher ununterbrochen mindestens fünf Jahre gehalten haben oder der Erwerber muss sich verpflichten, die Anteile für mindestens fünf Jahre zu behalten. 3. Fortführung des Unternehmens durch den Erwerber: Der Erwerber muss das Unternehmen mindestens fünf Jahre lang fortführen und darf es nicht durch den Verkauf wesentlicher Betriebsteile aufgeben. Sind weitere Bedingungen zu beachten? Insbesondere in Bezug auf den Mitarbeiterstamm? Ist die Anwendung von § 13a EStG ggü. dem Finanzamt formlos, bzw. in einer bestimmten Frist anzuzeigen?
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