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§ 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG,Familienheim-GbR

Sachverhalt: Die Eheleute sind Gesellschafter an einer GbR. Die vermögensmäßige Beteiligung der Eheleute beträgt 20 / 80. Alleiniger Zweck der GbR ist das Halten eines Einfamilienhauses, welches von den Eheleuten als Familienheim genutzt wird. Der Ehemann beabsichtigt seine GbR Anteile schenkweise an die Ehefrau abzutreten. Durch die Abtretung tritt bei der Ehefrau Anwachsung des Gesellschaftsvermögen ein und die Ehefrau wird Alleineigentümerin des Familienheims. Fragestellung: Ist diese Schenkung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a Satz 1 ErbStG von der Schenkungsteuer befreit?
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