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Mitunternehmer,Nießbrauch

Ein Mandant ist verstorben und hinterlässt unter anderem eine Kommanditbeteiligung von 30 % an einer inländischen GmbH & Co. KG (gewerblich geprägt). Die GmbH & Co. KG vermietet ausschließlich eigenen Grundbesitz. Im Testament ist vorgesehen, dass die überlebende Ehefrau Alleinerbin wird, die beiden Kinder aber die Anteile an der KG zu gleichen Teilen als Vermächtnis erhalten. An jeweils 80% der KG-Anteile soll wiederum ein Nießbrauch zugunsten der überlebenden Ehefrau bestellt werden. Es gibt kein Sonderbetriebsvermögen. Welche Konsequenzen ergeben sich daraus erbschaft- und ertragsteuerlich? Für die Erbschaftsteuer gehen wir davon aus, dass die Kinder die KG-Anteile als Erwerb zu versteuern haben (ohne 13a ErbStG, da Verwaltungsvermögen = 100%). Der Nießbrauch auf 80% der Anteile wird als Verbindlichkeit bei den Vermächtnisnehmern abgezogen und von der überlebenden Ehefrau als Erwerb erfasst. Ist das so zutreffend? Ertragsteuerlich gehen wir davon aus, dass zukünftig der Ehefrau 24% (=80% von 30%-Beteiligung), und den beiden Kindern jeweils 3% (jeweils 20% von 15% Beteiligung) der Einkünfte zugerechnet werden. Wir sind uns u.a. nicht sicher, ob die überlebende Ehefrau ertragsteuerlich als Mitunternehmerin (wirtschaftliche „Eigentümerin“ aufgrund des Nießbrauches) zu behandeln ist.
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