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Übertragung Betriebsvermögen,Bewertungsstichtag,§ 9 ErbStG

Unser Mandant plant die schenkungsweise Übertragung eines Anteils eines Einzelunternehmens auf die Tochter. Hier stellt sich die Frage, welche Werte bei einem vom 1.1. eines Jahres abweichenden Übertragungszeitpunkt maßgeblich sind? Beispielhafter Übertragungszeitpunkt 01.10.2023. Es wird eine „Übertragungsbilanz“ auf den 30.09.2023 aufgestellt. Welches sind die maßgeblichen Stichtage für das vereinfachte Ertragswertverfahren: 31.12.2021, 31.12.2022 und 30.09.2023 oder 31.12.2020, 31.12.2021 und 31.12.2022 oder eine andere Kombination?
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