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Nießbrauch,§35b EStG,Steuerbefreiung

Bei einer Schenkung von Kommanditanteilen im Jahr 2013 hat sich der Schenker einen Nießbrauch für sich und seine Frau vorbehalten. Nach dem Tod des Schenkers ging der Nießbrauch mit einem Anteil von 60% auf seine Frau über ( Zuwendungsnießbrauch). Dieser wurde aufgrund der bestehenden vertraglichen Regelungen vom Beschenkten durch eine Dauernde Last in Höhe von T-EUR 60/ Jahr abgelöst. Der Kapitalwert der Schenkung wird bei der Ehefrau im Rahmen der Erbschaftsteuer berücksichtigt. Die Besteuerung mit Erbschaftsteuer erfolgt aufgrund eines entsprechenden Antrags nach dem Jahreswert in Höhe von T-EUR 60. Kann die Erbschaftsteuer bei der Einkommensteuer als Belastung abgezogen werden ? Kommt eine Minderung der Einkommensteuer nach § 35 b EStG aufgrund Belastung mit Erbschaftsteuer und Einkommensteuer in Betracht ?
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