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Erbvertrag,Pflichtteil

Mandant V verstarb im Jan 2018 Abschluss eines Erbvertrages 1967 mit seinen Eltern, in welchem beide Kinder als Erbe eingesetzt werden, Ehefrau M wurde nicht erwähnt Abschluss eines Erbvertrages 2014 zwischen V und M sowie Kinder T und S (der betreuende Rechtsanwalt hat nicht geprüft, ob bereits ein Erbvertrag vorlag und V und M war die Existenz nicht bewusst) - V und M gegenseitig Alleinerbe und Vermächtnisse für die beiden Häuser an Kinder S und T nach Tod von V wurde im Rahmen der Erstellung des Erbscheines das Bestehen des alten Erbvertrages aus 1967 aufgedeckt, im Erbschein stehen jetzt S und T als Erbe für die ErbSt wird jetzt nur der Vertrag aus 1967 zu Grunde gelegt? Können wir einen Pflichtteil für M geltend machen? Problem: 3 Jahre Verjährung der Geltendmachung, Verlängerung auf 30 Jahre möglich da Enterbung nicht bewusst war?
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