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Teilungsanordnung,Vorausvermächtnis,Anrechnung

Erblasser ist Eigentümerin von sechs Wohnungen seit mehr als zehn Jahren. Der Wert aller Wohnungen beläuft sich auf 1 Mio. € plus Bankguthaben in Höhe von 500.000 €. Erben werden zu gleichen Teilen per Testament E1, E2, E3, E4 und E5. E1 erhält als Vermächtnis eine Wohnung (W1), E2 und E3 erhalten gemeinsam als Vermächtnis eine weitere Wohnung (W2). Für die verbliebenen vier Wohnungen (W3 bis W 6) wurde angeordnet, dass vom Verkaufserlös alle Erben, E1 bis E5, jeweils 10 % erhalten, ein weiterer V1 erhält 20 % und ein weiterer V2 30 %. V1 und V2 sind gemeinnützige Stiftungen. Todeszeitpunkt war Juli 2020, verkauft wurden die Wohnungen im August 2022. W1 – Wert zum Todeszeitpunkt: 100.000 € | W2 – Wert zum Todeszeitpunkt: 80.000 € | W3 – Wert zum Todeszeitpunkt: 60.000 €/Verkaufserlös: 80.000 €, davon auf E1 bis E2 jeweils entfallend: 8.000 €, auf V1 entfallend: 24.000 €, auf V2 entfallend: 16.000 € | W4 – Wert zum Todeszeitpunkt: 150.000 €/Verkaufserlös: 180.000 €, davon auf E1 bis E2 jeweils entfallend: 18.000 €, auf V1 entfallend: 54.000 €, auf V2 entfallend: 36.000 € | W5 – Wert zum Todeszeitpunkt: 130.000 €/Verkaufserlös: 160.000 €, davon auf E1 bis E2 jeweils entfallend: 16.000 €, auf V1 entfallend: 48.000 €, auf V2 entfallend: 32.000 € | W6 – Wert zum Todeszeitpunkt: 80.000 €/Verkaufserlös: 100.000 €, davon auf E1 bis E2 jeweils entfallend: 10.000 €, auf V1 entfallend: 30.000 €, auf V2 entfallend: 20.000 € Die Summe der Verkaufserlöse beläuft sich auf 520.000 €. Sind den E1 bis E5 die Summe von 1.100.000 € abzüglich der Vermächtnisse an E1, E2 und E3 die Wohnungen W1 und W2 betreffend zuzurechnen sowie den E1, E2 und E3 der Wert der jeweils per Vermächtnis erhaltenen Werte? Ist als nachträgliches Ereignis den E1 bis E5 der zu verteilende Verkaufserlös als Nachlassverbindlichkeit in Höhe von 520.000 € zuzurechnen und im weiteren Schritt den E1 bis E5 die jeweils 10 % (= 52.000 €) der Verkaufserlöse als Erwerb aus Vermächtnis? Wäre für E5 die Rechnung für W3 wie folgt aufzumachen? Wert 60.000 €, davon 20 % entspricht 12.000 € → Wert der Bereicherung Verkauf 80.000 €, davon 20 % entspricht 16.000 € → Wert der Nachlassverbindlichkeit Anteil am Verkaufserlös 80.000 €, davon 10 % entspricht 8.000 € → Wert der Bereicherung Saldo aus vorstehender Berechnung → 4.000 € → steuerpflichtiger Erwerb
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